Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)
Der Niedersächsische Bund für freie Erwachsenenbildung e.V. (nbeb) ist der Dachverband der öffentlich anerkannten Bildungseinrichtungen in Niedersachsen. - Die nachstehend aufgeführten Veranstaltungen wurden gem. § 10 Abs. 1 NBildUG mehrjährig anerkannt. Die Anerkennungen gelten auch für alle weiteren Veranstaltungen gleicher Art, die vom genannten Termin an durchgeführt werden. Die Anerkennungen sind max. auf drei Jahre befristet. Sie enden am 31.12.2022 und werden dann neu beantragt.
Achtung: Diese Anerkennung gilt für
Beschäftigte, die die Inhalte der Veranstaltung für die Ausübung ihrer
hauptberuflichen Tätigkeit
benötigen und für Beschäftigte,
die die Inhalte der Veranstaltung im Rahmen der
Ausübung ihrer ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit
benötigen.
Für sonstige Interessierte gilt diese Anerkennung nicht.