Ist Trüffeln zu suchen verboten oder nicht?
Diese Frage läßt sich eindeutig beantworten:
Nein!
Ist Trüffeln zu sammeln verboten oder nicht?
Diese Frage läßt sich nicht eindeutig und pauschal
beantworten. Hier ist zunächst zu unterscheiden, welche Trüffeln mit der Frage überhaupt gemeint sind. Schließlich
werden alle Pilze, deren Fruchtkörper unterirdisch wachsen, als Trüffeln bezeichnet. Die nachfolgende Grafik aus dem Lehrfilm "Trüffelsuche mit Hund" bzw. den Kursen "Trüffelsuche mit Hund"
deutet an, dass es sowohl bei den Ständerpilzen als auch bei den Schlauchpilzen Trüffeln gibt. Gern gesuchte Speisepilze gibt es in beiden Gruppen. Alle Trüffeln aus der Gruppe der Basidiomyceten
dürfen gesammelt werden. Genau so verhält es sich mit Hirschtrüffeln, Balsamtrüffel, Weißtrüffeln, Wüstentrüffeln etc. Nur die wenigen Trüffelarten der Gattung Tuber sind, wenn auch zu unrecht,
gesetzlich geschützt. Die dürfen zwar gesucht, aber nicht gesammelt werden. Mehr dzu weiter unten...
Peter Grosse-Wiesman, Rechtsanwalt aus Alfter, hat dazu eine gutachterliche Stellungnahme geschaffen und diese auf einem Trüffel-Symposium des Ahrtrüffelvereins am 03.10.2015 in
Sinzig.vorgestellt.:
Hier ein Auszug
Dass das Sammeln von Trüffeln in freier Natur in Deutschland verboten ist, ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG. Dort heißt es u.a. „es ist verboten, Pflanzen der besonders geschützten Art –
und solche sind nach Anlage 1 Spalte 2 zu § 1 Satz 1 BArtSchV alle heimischen Trüffelarten der Gattung Tuber - aus der Natur zu entnehmen; dies ist das sogenannte Zugriffsverbot. Weiter ist in § 44
Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG auch ein Besitzverbot für solche Pflanzen der besonders geschützten Art und in Nr. 2 ein Vermarktungsverbot festgelegt. Wer gegen diese Verbote verstößt, handelt ordnungswidrig
und kann mit einem Bußgeld bis zu T€ 50 belegt werden.
Aber, wenn beispielsweise der Garten vor dem Haus nicht freie Natur i.S.v. § 44 BNatSchG ist, wäre das Sammeln von Trüffeln im Garten schon deshalb nicht verboten.
Was heißt in dem Zusammenhang aber „Natur“?
Das BNatSchG enthält in § 7 viele Begriffsdefinitionen, aber keine hierzu. Nach der Kommentierung des BNatSchG ist mit Natur der unbesiedelte Bereich außerhalb der Obhut des Menschen gemeint. Ein Trüffelfund im eigenen Hausgarten, Garten oder Stadtpark liegt also nicht in der Natur. Die dort gewonnenen Trüffeln unterliegen somit weder dem Zugriffs- noch dem Besitz- oder Vermarktungsverbot.
Fazit: Alle Trüffelarten, die nicht zur Gattung Tuber gehören (und das ist der überwiegende Teil) dürfen überall gesucht und gesammelt werden.
Das Sammeln von Trüffeln der Gattung Tuber in freier Natur in Deutschland ist verboten. Nicht verboten ist demnach das Sammeln in der Natur im besiedelten Bereich unter der Obhut des Menschen.
Der ganze Vortrag beim Ahrtrüffelverein ist hier als PDF-Datei einsehbar bzw. steht dort zum Download bereit